Fördermittel - Möglichkeiten für (HAKOMI) Fortbildungen
Als Service für unsere TeilnehmerInnen und Interessenten geben wir hier einen kleinen Überblick über uns bekannte Fördermöglichkeiten für Fortbildungen verschiedener Einrichtungen. Die Angaben sind von uns bestmöglich recherchiert, jedoch ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
A. Alle Bundesländer:

1. Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein. Informationen sowie alle Beratungsstellen haben Sie auf einen Blick über www.bildungspraemie.de oder rufen Sie die kostenfreie Hotline 0800 – 2623 000 an.
Wichtig: Prämiengutscheine können nur für Kurse eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht gebucht sind!
2. Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit/ ARGE/ Jobcenter
Ihre Weiterbildung kann durch die zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden. Die kompletten Workshopkosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten können beantragt werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten erfolgt meist auf Antragstellung einer "Einzelfallförderung" (§ 10 SGB III) oder gemäß §§ 48 ff SGB III, §§ 85 ff SGB III i.v. 12 AZWV. Sprechen Sie Ihren zuständigen Berater bzw. Vermittler an.
B. Förderungen einzelner Bundesländer
Niedersachsen
„IWiN“ – Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Mit dem Programm IWiN fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt.
Weitere Informationen über IWiN finden Sie unter www.iwin-niedersachsen.de.
Hamburg
„Weiterbildungsbonus“ – schnell und unkompliziert qualifizieren
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.
Weitere Informationen über den Hamburger „Weiterbildungsbonus“ finden Sie hier:
PUNKT Bildungsmanagement
HOTLINE 040-2840783-0 www.weiterbildungsbonus.net
Nordrhein-Westfalen
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung.
Weitere Informationen über den Bildungsscheck NRW finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de sowie www.esf.nrw.de und www.arbeit.nrw.de
Bildungsscheck für Berufsrückkehrende
Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungs-kosten (maximal bis zu EUR 500 pro Bildungsscheck), die andere Hälfte der Kosten tragen Sie selbst.
Wer kann teilnehmen? Berufsrückkehrende mit mindestens einjähriger Berufsunterbrechung.
Diesen Scheck können Frauen und Männer beantragen, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung von Kindern oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und keine Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) haben.
Weitere Informationen über den Bildungsscheck für Berufsrückkehrende des Landes NRW finden Sie unter www.arbeit.nrw.de
Berlin/Brandenburg
Bildungsscheck Brandenburg
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung – individuell und unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr.
Weitere Informationen über den Bildungsscheck des Landes Brandenburg finden Sie unter www.masf.brandenburg.de sowie www.berlin.de (Themen Jobs und Ausbildung, Weiterbildung und Sprachkurse), schreiben Sie eine E-Mail an bildungsscheck@lasa-brandenburg.de oder rufen Sie an:
Telefon: 0331 6002-333.
Telefon: 0331 6002-333.
Stand 01.2012